Meldung von Schäden, die durch große Beutegreifer verursacht wurden
Bei dem begründeten Verdacht, dass ein von ihnen beobachteter Schaden
an einem Haustier oder Bienenstock von einem Großraubtier verursacht
wurde, wenden sie sich zum Zweck der Begutachtung bitte umgehend an die
Kärntner Jägerschaft (Landesgeschäftsstelle) unter 0463 511 469 18
beziehungsweise direkt an einen der Sachverständigen für Großraubtierschäden:
Mag. Gerald Muralt – Wildbiologe der Kärntner Jägerschaft | 0664 83 18 85 7 |
Mag. Bernhard Gutleb – Bärenanwalt des Landes Kärnten | 0664 80 53 61 84 24 |
DI Thomas Huber – Wildbiologe, Büro am Berg | 0664 91 29 48 5 |
Rissdokumentation