Die Jagdaufseherprüfung wird - ebenso wie die Jungjägerprüfung - von der Kärntner Jägerschaft abgenommen. Seit dem Jahre 1992 organisiert der Kärntner Jagdaufseher-Verband im Auftrag der Kärntner Jägerschaft den freiwilligen Vorbereitungskurs für die Jagdaufseher-Prüfungs-Kandidaten.
Der Prüfungswerber muss zeitgrecht einen Antrag auf Zulassung zur Jagdaufseherprüfung bei der Kärntner Jägerschaft stellen und sich gesondert um einen Platz im Vorbereitunsgkurs des KJAV bemühen.
Landesrecht Kärntenwww.ris.bka.gv.atSeite 1von 8Gesamte Rechtsvorschrift für Kärntner Berufsjäger-und Jagdaufseherprüfungsgesetz, K-BJPG, Fassung vom 02.05.2011
Prüfungstermine
Schriftliche Prüfung: 24. und 25. April 2024
Mündliche Prüfungen: 13. bis 21. Mai 2024
Formloser Antrag zur Zulassung der Jagdaufseherprüfung
Zum KJAV: