Versicherungsschutz

Den Mitgliedern der Kärntner Jägerschaft steht durch Einzahlung des Beitrags zur Kärntner Jagdkarte folgender Versicherungsschutz zur Verfügung:

Jagdhaftpflicht

Die Uniqa bietet einen Jagdhaftpflichtversicherungsschutz für die Kärntner Jägerinnen und Jäger, die eine Kärntner Jagdkarte gelöst haben. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausfolgung der Jagdkarte und endet am 31. Dezember des jeweiligen Jahres, mit dem Entzug der Jagdkarte oder durch Ausschluss aus der Kärntner Jägerschaft.
Im Rahmen des Deckungsumfanges der Jagdhaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der Jägerinnen und Jäger in Europa (im geografischen Sinn) versichert.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen des für die Jagdverbandsmitglieder bestehenden Vertrages bis zur Pauschalversicherungssumme von € 5.000.000,- (für Personen- und Sachschäden).
Versichert ist die Abwehr von unberechtigten und die Leistung von berechtigten Schadenersatzforderung gemäß der Vereinbarung. Die versicherte Person genießt Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Jäger, Jagdpächter und Jagdherr, Jagdveranstalter, Jagdaufseher, Förster, Forstbeamter und Forstaufseher, Berufsjäger und Falkner, soweit es sich um eineunmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.

Versicherungsschutz besteht bei erlaubtem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd. Mitversichert sind auch Haftpflichtansprüche aus dem Bestand, dem Betrieb und der Benützung von Jagdeinrichtungen.

Weiters ist auch das Halten von bis zu 3 Jagdhunden mitversichert.

 

Jagdhunde-Haftpflichtversicherungsschutz

Die Versicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten: Als Halter von bis zu drei Jagdhunden, und zwar auch für Schäden außerhalb der Jagd, wobei im Zweifelsfalle die jagdliche Eignung des Hundes in einem Schadensfall von einem einvernehmlich bestellten Sachverständigen festgestellt werden muss. Mitversichert ist auch die Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen (Subsidiaritätsdeckung).

Der Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn.



Schadensereignisse

Setzen Sie sich bitte bei jedem Schadenereignis zuerst mit der Kärntner Jägerschaft, Kontakt Frau Laura Ratheiser Telefon 0463 – 511469 – DW 19, in Verbindung.

 

Unfallversicherung

Mit der Unfallversicherung der Uniqa sind Unfälle bei der nichtberuflichen und beruflichen Ausübung der Jagd als Jäger, Jagdschutzorgan und als Jagdausübungsberechtigter, beim Abrichten und Führen von Hunden sowie bei allen Maßnahmen, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Pflege des Jagdreviers stehen und u.a. bei Veranstaltungen der Kärntner Jägerschaft, bei jagdlichen Veranstaltungen von Mitgliedern der Kärntner Jägerschaft bzw. Jagdvereinen, bei Schießveranstaltungen sowie auf den direkten Wegen von und zu diesen Aktivitäten versichert.

Die Versicherungsleistungen betragen für Unfalltod EUR 10.000,-, für eine dauernde Invalidität EUR 50.000,- und für Bergungskosten EUR 5.000,- (für eine Hubschrauberbergung gelten die tatsächlichen Kosten bis zur Gänze bzw. in voller Höhe mitversichert).