Meldung zur Vergrämung eines Wolfes

Vergrämer
Die vergrämende Person ist Grundeigentümer oder Tierhalter oder Jäger?
Vergrämung
oder
Art der Vergrämung
Der vergrämte Wolf hat sich in einem Umkreis von weniger als 200m von vom Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen, Viehweiden oder beschickten Fütterungsanlagen aufgehalten
Vergrämungsmaßnahme erfolgreich
Maximal 5 Dateien möglich.
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Erlaubte Dateitypen: gif, jpg, jpeg, png.
Angriff auf Nutztiere
Achtung! Bildliche Dokumentation des Angriffs muss angegeben werden.
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Erlaubte Dateitypen: gif, jpg, jpeg, png, tif, avi, mov, mp3, mp4, ogg, webm, zip.
Die getätigte Meldung ergeht sowohl an die Kärntner Jägerschaft als auch an den Wolfsbeauftragten des Landes Kärnten, Mag. Roman Kirnbauer.