Die Kärntner Jägerschaft
Die Kärntner Jägerschaft vertritt die Interessen all jener, die eine Jagdkarte in Kärnten gelöst haben und damit Mitglied der Kärntner Jägerschaft sind. Außerdem obliegt ihr die Pflege und Förderung des Weidwerks, der Jagdwirtschaft und der Weidgerechtigkeit sowie, unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen Naturhaushaltes, die Bewahrung und Förderung eines, den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft angepassten, angepassten und artenreichen Wildstandes.
Der Landesvorstand
Der Landesvorstand hat alle ihm durch das Kärntner Jagdgesetz (K-JG) ausdrücklich übertragenen Aufgaben der Kärntner Jägerschaft im übertragenen Wirkungsbereich zu besorgen. Er setzt sich aus dem Landesjägermeister, seinem ersten und zweiten Stellvertreter, dem Finanzreferenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen, wovon eines ein Vertreter der Land- und Forstwirtschaft und eines ein Vertreter der Jagdschutzorgane sein muss.
Landesausschuss
Der Landesausschuss setzt sich aus den Vertretern des Landesvorstands, den Sachbearbeitern (Referenten) und den Bezirksjägermeistern zusammen. Er hat die Aufgaben der Kärntner Jägerschaft zu verwirklichen, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Organen zugeordnet sind. Zur Vorbereitung einzelner Gegenstände können Fachausschüsse eingesetzt werden. Jedem Fachausschuss muss aber mindestens ein Mitglied des Landesausschusses angehören.
Der Landesjägertag (Vollversammlung)
Die Vollversammlung besteht aus den Bezirksjägermeistern und den Delegierten der Bezirksgruppen. Jede Bezirksgruppe entsendet für die ersten 100 Mitglieder und für je 50 weitere Mitglieder einen Delegierten.
Landesgeschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der Kärntner Jägerschaft befindet sich im Verwaltungsgebäude neben dem Schloss Mageregg in Klagenfurt. Sie führt die Beschlüsse des Vorstandes und Landesausschusses aus und unterstützt den Landesjägermeister bei seinen Aufgaben.
Neufassung 2002 mit Änderungen (Stand: Juni 2007)
Jahresbericht 2022/23