Jagdprüfung

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Jagdprüfung: Anmeldefristen, Termine und Kursanbieter.

Die Jagdprüfung wird von der Kärntner Jägerschaft abgenommen. Die jeweiligen Kurse zur Vorbereitung für die Prüfung organisieren private Kursanbieter und werden nicht von der Kärntner Jägerschaft koordiniert. Wenngleich es die Kärntner Jägerschaft sehr empfiehlt, einen Kurs vorab zu besuchen, ist eine Kursteilnahme freiwillig.

Der Prüfungswerber muss zeitgrecht einen Antrag auf Zulassung zur Jagdprüfung bei der Kärntner Jägerschaft stellen und sich gesondert um einen Platz in einem privaten Jagdkurs (sofern gewünscht) bemühen.

 

Prüfungen Frühjahr 2025

Mündlich-praktische Jagdprüfung: ab 31. März 2025

 

Schießprüfung: ab 26. Mai 2025

 

Der genaue Prüfungstermin wird jedem/jeder Kandidat/Kandidatin fristgerecht per Post zugesandt.

Prüfungen Sommer 2025

Mündlich-praktische Jagdprüfung: ab 18. August 2025

 

Schießprüfung: ab 2. September 2025

 

Der genaue Prüfungstermin wird jedem/jeder Kandidat/Kandidatin fristgerecht per Post zugesandt.

Zulassung zur Jagdprüfung

  • Prüfungstermin Frühjahr:
    Abgabe des Ansuchens um Zulassung zur Jagdprüfung bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres
     
  • Prüfungstermin Sommer:
    Abgabe des Ansuchens um Zulassung zur Jagdprüfung bis 30. Juni des jeweiligen Jahres

 

Das Ansuchen um Zulassung zur Jagdprüfung ist unter Verwendung des verordneten Formulars an die nach dem ordentlichen Wohnsitz zuständige Bezirksgeschäftsstelle zu richten.

Die jeweiligen Bezirksgeschäftsstellen, bei welchen Sie ihr Ansuchen abgeben müssen, finden Sie hier.

Formular

Ansuchen um Zulassung zur Jagdprüfung

Die Jagdprüfung besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und aus der Schießprüfung. Der mündlich-praktische Teil findet für alle Kandidaten im Jägerhof Mageregg in Klagenfurt statt. Zu den einzelnen Prüfungsterminen werden die Kandidaten rechtzeitig schriftlich eingeladen. Wer die mündlich-praktische Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat, ist zur Schießprüfung zugelassen. Werden die Grundkenntnisse in einem Prüfungsfach als unzureichend beurteilt, kann eine Nachprüfung innerhalb von 6 Monaten im jeweiligen Fach absolviert werden (Wiederholungsprüfungen).

Die Schießprüfung findet auf jener Schießstätte, auf welcher der Kanditat ausgebildet wurde, statt. Es werden die Fähigkeiten im Kugel- und Schrotschuss und die richtige Handhabung der Jagdwaffen unter Beweis gestellt. Weitere Details zur Prüfungsordnung finden Sie im Merkblatt zur Jagdprüfung.

Informationsblatt

Alles zur Jagdprüfung

Dokument

Anforderungen an den Prüfungswerber

  • Zeitgerechtes Ansuchen um Zulassung zur Jagdprüfung inkl. Entrichtung von 100€ Prüfungsgebühr und 50€ Manipulationsgebühr an der entsprechenden Bezirksgeschäftsstelle
  • Bei Online-Überweisung: Bankverbindung: IBAN: AT60 1700 0001 0011 2140, BIC: BFKKAT2K, weiters Name UND Postleitzahl + Ort des/der Kandidaten/Kandidatin, Verw.Zweck: Jagdprüfung inkl. jeweilige Jahreszahl

    ACHTUNG: Unbedingt alle angeforderten Daten angeben!

  • Bestätigung eines Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses (Dauer von 8 Stunden, nicht älter als 5 Jahre) bis zum Prüfungsantritt (Im Original)
  • Vollendung des 15. Lebensjahres (Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bis zum 18. Lebensjahr erforderlich)
  • Ein Kursbesuch ist nicht obligatorisch, wird jedoch sehr empfohlen

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