Der Landesvorstand
Dem Landesvorstand obliegen neben der Besorgung der ihm durch dieses Gesetz ausdrücklich übertragenen Aufgaben alle finanziellen Angelegenheiten der Kärntner Jägerschaft, ausgenommen solche der laufenden Geschäftsführung.
Er setzt sich aus dem Landesjägermeister als Vorsitzendem, seinem ersten und zweiten Stellvertreter, dem Finanzreferenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen, wovon eines ein Vertreter der Land- und Forstwirtschaft und eines ein Vertreter der Jagdschutzorgane sein muss.
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