Wie bekannt, erlaubt das Waffengesetz jedem Besitzer einer gültigen Jagdkarte Besitz und Verwendung einer Faustfeuerwaffe im jagdlichen Einsatz.
Um Rechtssicherheit zu geben bzw. Sicherheit im Umgang mit solchen Waffen zu gewährleisten, veranstaltet die Kärntner Jägerschaft eine Kurzwaffenschulung.
Themenschwerpunkte:
- Allgemeines
- Waffengesetznovelle 1996 idgF
- Grundbegriffe des Waffengesetzes
- Waffenkunde einschließlich Zerlegungsschritte
- Sicherheitsbestimmungen
- Praktische Handhabung und Übungsschießen auf der Schießstätte
Termin: 28. Mai 2025 , 13:30 bis 18 Uhr
Ort: Haus der Jäger, Bahnhofstraße 8, 9800 Spittal/Drau
Kontakt: Berufsjäger Hubert Tolazzi
Mitzubringen: eigene Waffe bis Kaliber .38 Spezial bzw. 9mm Para, Mütze, Schießbrille, Gehörschutz
- div. Leihgaben vor Ort möglich
Unkostenbeitrag: € 50,–, Restfinanzierung durch die Kärntner Jägerschaft
Anmeldung:
Interessierte Jäger melden sich telefonisch oder schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle der Kärntner Jägerschaft, Frau Laura Ratheiser, Mageregger Straße 175, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel.: 0463/5114 69-19 oder per E-Mail: laura.ratheiser@kaerntner-jaegerschaft.at
Achtung:
Die Anmeldung gilt erst nach Einlangen des Unkostenbeitrages auf nachstehendes Konto:
BKS Bank AG IBAN: AT60 1700 0001 0011 2140
lautend auf Kärntner Jägerschaft, Mageregger Straße 175, 9020 Klagenfurt am WS.
Verwendungszweck: Kurs Faustfeuerwaffen, Datum des Kurses, Name und Adresse des Teilnehmers
Teilnahme nur mit gültiger Kärntner Jagdkarte möglich!