Um gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen noch besser bewältigen zu können, laden wir Jagdausübungsberechtigte, Funktionäre von Jagdgesellschaften und Jagdvereinen sowie Interessierte zu einer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung ein.
Wann? Mittwoch, 13.11.2024, 19:00 Uhr
Wo? Gasthof Stoff, Weißenbachstraße 30, 9412 Wolfsberg
Die Kärntner Jägerschaft lädt alle Hegeringleiter:innen aus ganz Kärnten zum gemeinsamen HRL-Tag 2026.
Wann? 17. Jänner 2026, 9 Uhr
Jägerinnen und Jäger sind eingeladen, am Gastvortrag "Neuerungen Waffengesetz" von RA Dr. Erlacher über einen Live-Stream teilzunehmen. Mehr Infos finden Sie hier!
Einladung zur Erntehirschenschau im Bezirk St. Veit
Wann? Freitag, 7. November 2025, 19 Uhr
Wo? Malztenne in Hirt
Achtung! begrenzte Teilnehmerzahl mit Unkostenbeitrag
Anmeldefrist bis Montag, 3. November in der Bezirksgeschäftsstelle St. Veit.
Herzliche Einladung zur gemeinsamen Jägerwallfahrt mit Hubertusmesse im Stift St. Georgen.
Wann? Sonntag, 2. November 2025, 7-12 Uhr
Wo? im Stift St. Georgen a. L.
Programm:
Abmarsch der jagdlichen Pilger von folgenden Sammelplätzen:
Die Jagdmusik Villach und der Finanzchor Villach laden herzlich zur feierlichen Hubertusmesse ein.
Wann? Sonntag, 9. November 2025, 10:15 Uhr
Wo? Pfarre Heiligste Dreifaltigkeit Villach-Völkendorf
Die heilige Messe zelebriert Pfarrer Kurt Gatterer.
Im Anschluss gibt es im Pfarrhof Kostproben aus dem heimischen Revier.
Bleischrotverbot in Feuchtgebieten
Zur Auffrischung der Kenntnisse von Jägerinnen und Jägern bei medizinischen Notfällen, lädt die Kärntner Jägerschaft zu einem Erste-Hilfe-Kurs mit jagdlichem Bezug in Theorie und Praxis ein. Dieser wird als Auffrischung des Standard-Erste-Hilfe-Kurses angerechnet.
Termin: Freitag, 25. April, 17-21 Uhr
Ort: Jägerhof Schloss Mageregg, Mageregger Straße 175, 9020 Klagenfuret am Wörthersee
Programm:
Die Kärntner Jägerschaft lädt auch 2025 wieder zum Fischotter-Fallenstellerkurs ein.
Termin: Mittwoch, 16. April 2025, ab 18 Uhr
Ort: Gasthaus Karawankenblick, Völkermarkt
Kosten: € 20 pro Person
Die Bejagung des Fischotters kann gem. der Verordnung der Landesregierung vom 12. Dezember 2024, Zl. 10-ABT-28972/2024-74, betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für Fischotter, im Rahmen des freigegebenen Kontingentes erfolgen.