Raubwildschäden - Was tun?

Schafe, fotografiert von Albert Petutschnig

Vorgehensweise bei begründetem Verdacht eines Risses durch Großraubwild

 

Wenn ein begründeter Verdacht eines Risses durch ein Großraubwild (Bär, Luchs und Wolf) vorliegt,

besteht die Möglichkeit, unter der Nummer 0664 80 536 11 499, einen zuständigen Rissbegutachter/in zu kontaktieren.

Für die Rissbegutachter/in wurde ein Journaldienst eingerichtet, wodurch es nun auch möglich ist einen Rissbegutachter während der Wochenenden zu erreichen.

Vorgehensweise beim Auffinden eines verdächtigen Kadavers:

Rissbegutachter/in unter der Nummer 0664 80 536 11 499 kontaktieren und falls sich der Rissbegutachter nicht sofort meldet unbedingt eine Nachricht auf der Mobilbox hinterlassen. Sie sollten dann binnen 24h zurückgerufen werden, um die weitere Vorgehensweise zu planen.

 

Welche Maßnahmen können Sie als Finder eines Kadavers durchführen, nachdem Sie den Rissbegutachter kontaktiert haben:

 

Es ist wichtig das Tier mit einer Plane abzudecken, damit eine weitere Nutzung durch Aasfresser (Fuchs, Krähen, Raben etc.) vermieden werden kann, sofern die Besichtigung nicht am selben Tag wie die Kontaktaufnahme mit dem Rissbegutachter erfolgt.

Keine Hunde an den Kadaver heranlassen!!!

Den Kadaver und den Standort fotografieren.

Den Kadaver nicht manipulieren (schneiden, abziehen etc.)

Nach Möglichkeit den Kadaver am Fundort belassen!