Waffengesetznovelle 2025 in Kraft

Waffengesetz

Am Dienstag, den 28. April 2026 tritt der zweite und damit letzte Teil der Waffengesetznovelle 2025 in Kraft. Sämtliche neuen Regelungen erlangen ab diesem Datum Geltung.

 

Die Änderungen betreffen jene Punkte:

  1. Erwerb von Munition

  2. Schusswaffen der Kategorie C

  3. Wartefrist bei Ersterwerb (bereits seit 1. Nov. 2025 gültig)

  4. Begriffsweite „Wesentliche Teile“

  5. Altersgrenzen

  6. Waffenbesitzkarten

  7. Strafbestimmungen

  8. Überlassung & Verkauf

  9. Europäischer Feuerwaffenpass

  10. Übergangsfristen

 

Landesschießreferent Reinhold Ott ruft auf, sich entsprechend zu informieren:

„Nehmen Sie Ihre Verantwortung als Waffenbesitzende wahr, Ihr Wissen auf den letzten Stand zu bringen und nutzen Sie das Informationsangebot, um Umstellungen ggf. rechtzeitig durchzuführen. Für Fragen stehen Ihnen der geschulte Fachhandel wie auch die Kärntner Jägerschaft gerne zur Verfügung.“

 

Details & Informationen:

WKO - ARGE Zivile Sicherheit

Austria Sportschützen Fachverband (ASF)

Jagd Österreich - Fragen & Antworten

Fachvortrag RA Dr. Eva Erlacher (KJ)

 

Musterformular zum Verleih von Waffen:

Um die kurzfristige Überlassung (Verleih) von Schusswaffen für Jägerinnen und Jäger administrativ zu erleichtern, stellt die Kärntner Jägerschaft ein Musterformular als Download zur Verfügung. Dieses ist dauerhaft auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft (Formulare_ abrufbar.