Neue VO: Schonzeit Eichelhäher & Elster
Heute, am 16. Jänner 2025, tritt die neue Verordnung über die Verkürzung der Schonzeit für den Eichelhäher und die Elster in Kraft.
"Die Schonzeit für den Eichelhäher und die Elster wird vom 16. März bis 31. Juli festgelegt", steht im LGBl Nr. 6 vom 15. Jänner 2025. Außerhalb dieser Schonzeit dürfen Eichelhäher und Elstern im Jahr 2025 wieder bejagt werden.
Hier gibt es das Landesgesetzblatt für Kärnten zum Nachlesen.