Neue VO: Schonzeit Aaskrähen

Nebelkrähen

Am 10. Februar 2025, ist die neue Verordnung über die Verkürzung der Schonzeit für Aaskrähen in Kraft getreten.

 

"Die Schonzeit für die Aaskrähen (Raben- und Nebelkrähen) wird vom 16. März bis 15. Juli festgelegt", steht im LGBl Nr. 7 vom 15. Jänner 2025. Außerhalb dieser Schonzeit dürfen Aaskrähen (Raben- und Nebelkrähen) im Jahr 2025 wieder bejagt werden.

 

Hier gibt es das Landesgesetzblatt für Kärnten zum Nachlesen.