Neuverordnungen: (1) Biber, (2) Auer- und Birkwild

Die ausgelaufenen Verordnungen zur vorübergehenden Ausnahme von der Schonzeit für den Biber wie auch das Auer- und Birkwild wurde erneuert.
Die neue „Biber-Verordnung“ tritt am 28. März 2025 in Kraft und ist wieder für die Dauer von fünf Jahren gültig.
Die neue „Auer- und Birkwild-Verordnung“ tritt ebenso am 28. März 2025 in Kraft und ist wieder für die Dauer von vier Jahren gültig.
Zu den jeweiligen Landesgesetzblättern geht es hier.