Fischotter Neuverordnung

Fischotter

Die ausgelaufene Verordnung zur vorübergehenden Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter wurde erneuert.

Die neue „Fischotter-Verordnung“ ist mit 14. Dezember 2024 in Kraft getreten und ist wieder für die Dauer von zwei Jahren gültig.

 

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