Winterbegrünungen 2025

Winterbegrünung

Die meisten Bewirtschafter von Ackerflächen sind auch Begrünungsteilnehmer im ÖPUL, wobei die verschiedenen Begrünungsvarianten meist auf die Fruchtfolge im nächsten Jahr abgestimmt sein müssen. Es gibt aber auch Bewirtschafter, die keine Begrünungsteilnehmer und daher flexibler sind. In rotwildfreien Gebieten, in denen die gezielte Anlage von Winterbegrünungen mit entsprechendem Saatgut dem Reh- und Niederwild zur Wildlenkung und Äsungsverbesserung im Herbst und Winter dient, besteht zur Abdeckung der allenfalls anfallenden Mehrkosten die Möglichkeit zur Förderung durch die Kärntner Jägerschaft.

 

Förderungen: 
Die Kosten des Saatgutes übernimmt zur Gänze die Kärntner Jägerschaft. 
Nicht-Begrünungsteilnehmer im ÖPUL erhalten zusätzlich eine Flächenprämie von 
€ 70,--/ha. 

 

Termine: 
Antragstellung beim zuständigen Bezirksjägermeister nur mit aktuellem Formular bis spätestens 1. Juli 2025. Für jeden Bezirk wird flächenmäßig ein Kontigent festgelegt. Es wird empfohlen, die Anträge früh genug zu stellen, da bei Kontigenterfüllung keine Anträge mehr angenommen bzw. genehmigt werden können. Die Aussaat von ReNatura Hege Sommer muss bis 20. August und von ReNatura Hege Winter bis 1. Oktober erfolgen. Umgepflügt dürfen beide Varianten frühestens ab 1. März 2026 werden.

 

Flächenausmaß: 
In der Regel sollten die Begrünungen verteilt auf max. 0,5 ha großen Flächen angelegt werden. Die maximale Größe förderbarer Flächen beträgt pro Antragsteller 1,00 ha.

 

Antragsformulare und weitere Informationen in den Bezirksgeschäftsstellen oder auf der Homepage der Kärntner Jägerschaft.

 

Klaus Samitz
Referent für Reviergestaltung und Naturschutz